Vergütung • Veröffentlicht am 15. April 2026

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, EEG-Regeln & Optimierung

Die Einspeisevergütung 2026: ca. 8 ct/kWh bei Überschusseinspeisung, ca. 12,8 ct/kWh bei Volleinspeisung. Alles über Sätze, Modelle und Anmeldung.

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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, EEG-Regeln & Optimierung

Die gesetzliche Einspeisevergütung ist das zentrale Förderinstrument für Solarstrom in Deutschland. Für jede Kilowattstunde (kWh), die Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine staatlich garantierte Vergütung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Diese Vergütung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und vom Netzbetreiber automatisch an Sie ausgezahlt.

Obwohl die Vergütungssätze in den letzten Jahren gesunken sind, bleibt die Einspeisevergütung ein wichtiger Bestandteil der PV-Wirtschaftlichkeit — insbesondere für den Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen können.

Aktuelle Einspeisevergütungssätze 2026

Die Vergütungssätze unterscheiden sich nach Anlagengröße und Einspeisemodell:

Anlagengröße Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp ca. 8,0 ct/kWh ca. 12,8 ct/kWh
10 – 40 kWp ca. 6,9 ct/kWh ca. 10,8 ct/kWh
40 – 100 kWp ca. 5,7 ct/kWh ca. 10,8 ct/kWh
100 – 300 kWp ca. 5,0 ct/kWh ca. 9,4 ct/kWh

💡 Degression: Die Vergütungssätze werden halbjährlich um 1 % gesenkt. Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist Ihr persönlicher Vergütungssatz — und dieser bleibt für die gesamte 20-jährige Laufzeit konstant.

Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung

Überschusseinspeisung (Standard für Eigenheimbesitzer)

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie Ihren Solarstrom zunächst selbst. Nur der nicht benötigte Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet. Dieses Modell ist für die große Mehrheit der Eigenheimbesitzer wirtschaftlich am sinnvollsten:

  • Eigenverbrauch spart: 35 ct/kWh (aktueller Netzstrompreis).
  • Einspeisung bringt: nur 8 ct/kWh.
  • Differenz: 27 ct/kWh zugunsten des Eigenverbrauchs.

Volleinspeisung (für Vermieter & große Dachanlagen)

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie einen deutlich höheren Vergütungssatz (ca. 12,8 ct/kWh statt 8 ct/kWh). Dieses Modell kann sich lohnen bei:

  • Vermieteten Immobilien, bei denen kein eigener Stromverbrauch stattfindet.
  • Landwirtschaftlichen Gebäuden mit großen Dachflächen.
  • Gewerbeobjekten mit geringem Stromverbrauch tagsüber.

Kombinationsmodell (seit EEG 2023 möglich)

Seit dem EEG 2023 können Sie auf demselben Dach beide Modelle parallel betreiben: Eine Teil-Anlage für den Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und eine zweite Teil-Anlage für die Volleinspeisung. Dies erfordert getrennte Wechselrichter und Zähler, kann aber in bestimmten Konstellationen wirtschaftlich attraktiv sein.

Wann lohnt sich welches Modell?

Kriterium Überschusseinspeisung ✅ Volleinspeisung
Wirtschaftlich besser, wenn: Eigenverbrauch > 15 % Eigenverbrauch < 15 %
Typisch für: Eigenheimbesitzer, Familien Vermieter, Gewerbeobjekte
Netzstrompreis-Risiko: Steigender Strompreis = höherer Gewinn Kein Einfluss (feste Vergütung)
Speicher sinnvoll? Ja (erhöht Eigenverbrauch) Nein (kontraproduktiv)

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. So funktioniert der Prozess:

  1. Online-Registrierung: Erstellen Sie ein Konto auf marktstammdatenregister.de.
  2. Anlagendaten eingeben: Leistung (kWp), Standort, Modultyp, Wechselrichtertyp, Speicher (ja/nein), Inbetriebnahmedatum.
  3. Einspeisemodell wählen: Überschuss- oder Volleinspeisung.
  4. Frist: Die Anmeldung muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei verspäteter Anmeldung droht der Verlust der Vergütung!
  5. Netzbetreiber-Bestätigung: Der Netzbetreiber gleicht die Registrierung ab und schaltet die Vergütung frei.

💡 Tipp: Die meisten Solarteur-Betriebe übernehmen die MaStR-Registrierung als Teil ihrer schlüsselfertigen Installation. Fragen Sie bei der Angebotserstellung nach.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

Exakt 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme (plus den Rest des Inbetriebnahmejahres). Danach können Sie den Strom am Spotmarkt verkaufen (Marktprämie, ca. 3–5 ct/kWh) oder — wirtschaftlich sinnvoller — den Eigenverbrauch maximieren.

Kann ich das Einspeisemodell nachträglich wechseln?

Ja, ein Wechsel zwischen Überschuss- und Volleinspeisung ist zum 1. Januar eines jeden Jahres möglich. Die Frist für die Mitteilung an den Netzbetreiber ist der 30. November des Vorjahres.

Sinkt die Vergütung weiter?

Ja, die gesetzliche Degression beträgt aktuell 1 % pro Halbjahr. Dies betrifft nur neu in Betrieb genommene Anlagen — Ihre persönliche Vergütung bleibt nach der Inbetriebnahme 20 Jahre lang konstant.

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